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Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung soll an vier aufeinander folgenden Arbeitstagen, die praktische Prüfung innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Prüfung erfolgen.
Im schriftlichen Prüfungsteil sind vier Arbeiten in folgenden Prüfungsbereichen und mit folgenden Anforderungen anzufertigen:
Prüfungsbereich Verwaltungsbetriebswirtschaft:
In höchstens 135 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er haushaltsrechtliche, betriebswirtschaftliche und organisatorische Zusammenhänge versteht und Fertigkeiten und Kenntnisse dieser Gebiete im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung praktisch anwenden kann;
Prüfungsbereich Personalwesen:
In höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er rechtliche Zusammenhänge versteht und Personalangelegenheiten bearbeiten kann;
Im praktischen Prüfungsteil sind im Prüfungsbereich „Fallbezogene Rechtsanwendung“ folgende Leistungen zu erbringen: Der Prüfling soll eine praktische Aufgabe bearbeiten und dabei Sachverhalte aus seiner Fachrichtung beurteilen und Lösungen aufzeigen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Hierbei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen sowie in berufstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kann. Das Prüfungsgespräch einschließlich der Bearbeitungszeit für die Aufgabe soll für den einzelnen Prüfling nicht länger als 45 Minuten dauern.
Behinderten Prüflingen sind auf ihren Antrag die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen zu gewähren. Der Antrag ist so rechtzeitig zu stellen, dass die Saarländische Verwaltungsschule über die angemessene Erleichterung entscheiden und sie vorbereiten kann.