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Die Angehörigen der Finanzämter wählen neben den Personalräten eine Stufenvertretung. Die Angehörigen des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft und des Landesamtes für Zentrale Dienste wählen neben den Personalräten eine Stufenvertretung. Beide Stufenvertretungen werden beim Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft gebildet. Kapitel 10 Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften