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Die mit dem Spielbankgesetz NW vom 19. März 1974 (GV. NRW. S. 93) errichtete rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts „Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege“ wird unter dem Namen „Stiftung Wohlfahrtspflege NRW“ fortgeführt.
Die Stiftung hat ihren Sitz in Düsseldorf.
Der Sitz der Stiftung ist Bonn.
Die Stiftung unterhält an ihrem Sitz eine Geschäftsstelle.
Unter dem Namen „Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen“ wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Düsseldorf errichtet.
Der Sitz der Stiftung ist Bonn.
Das Land Nordrhein-Westfalen errichtet unter dem Namen „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, die ihren…
Dieses Gesetz gilt für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.