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Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des für die Stiftung Wohlfahrtspflege zuständigen Ministeriums. Teil 5 Schlussbestimmungen
Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des für Soziales zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums.
Die Stiftung unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium der Finanzen.
Die Stiftung unterliegt der Rechtsaufsicht des für Kultur zuständigen Ministeriums.
Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.