Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die der Genehmigung des für die Rechtsaufsicht zuständigen Landesministeriums bedarf. Die Satzung kann insbesondere Regelungen treffen über
Grundsätze zu den Zielsetzungen der Förderung sowie
Grundsätze zum Verfahren der Förderung.
Die Stiftung kann daneben durch Förderrichtlinien allgemeine Regelungen für die von ihr gewährten Förderungen erlassen.
der Stiftungsrat,
Grundsätze zum Verfahren der Förderung.
Die Organe der Stiftung können sich nach Maßgabe der Satzung eine Geschäftsordnung geben.
Organe der Stiftung sind
Organe der Stiftung sind
Der Stiftungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.