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Die aufgrund bisherigen Rechts erteilten Erlaubnisse bleiben bis zu einer Konzessionierung und bis zu einer Erteilung der Betriebserlaubnisse durch das für die Glücksspielaufsicht zuständige Ministerium in Kraft.
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2026 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes.
Das Gesetz ist in seinen wesentlichen Inhalten von dem für die Glücksspielaufsicht zuständigen Ministerium im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium fortlaufend zu evaluieren. Dem Landtag ist hierüber in der Regel alle fünf Jahre, mindestens aber einmal in jeder Legislaturperiode Bericht zu erstatten.
Die Verpflichtungen zur Einrichtung eines eigenen Videoauswertungsplatzes aus § 4 Absatz 7 Nummer 11 und des Zugriffs auf das Videoaufzeichnungssystem nach § 13 Absatz 9 Satz 2 sind bis zum 31. Dezember 2022 umzusetzen.
Dieses Gesetz ist in seinen wesentlichen Inhalten von dem für die Glücksspielaufsicht zuständigen Ministerium im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen…
Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2023 und danach alle fünf Jahre über die…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2020 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Rechtsverordnung.…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2022 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Rechtsverordnung.…
Das für Informationstechnik zuständige Ministerium prüft die Anwendung dieser Rechtsverordnung und deren Auswirkung auf die elektronische Rechnungsstellung im…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.