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In den Spielbanken dürfen die Tischspiele Roulette (36er und 24er Roulette), American Roulette, Baccara, Black Jack, Trente et Quarante, Punto Banco, Sic bo, Poker in den üblichen Spielarten, Quikker und Boule sowie Automatenspiele veranstaltet werden. In Zweigspielbetrieben sind Automatenspiele zulässig. Das Ministerium für Inneres und Sport kann in den Spielbanken die Veranstaltung weiterer Glücksspiele zulassen. In Zweigspielbetrieben kann das Ministerium für Inneres und Sport die Veranstaltung des Tischspiels Poker in den üblichen Spielarten zulassen, wenn dies zur Wahrung der Ziele des § 1 des Saarländischen Spielbankgesetzes[1] notwendig ist. Es kann die Veranstaltung einzelner Glücksspiele in Spielbanken und Zweigspielbetrieben zur besseren Erreichung der Ziele des § 1 des Saarländischen Spielbankgesetzes[1] untersagen.
Die Spielregeln sind von der Spielbank entsprechend den allgemeinen internationalen Spielregeln festzusetzen. Auf die jeweilige Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust sowie die Suchtrisiken ist deutlich hinzuweisen.
Das Personal der Spielbank hat sich beim Spiel grundsätzlich der deutschen Sprache zu bedienen. International übliche, auf das Spiel bezogene fremdsprachige Ausdrücke sind zulässig.