Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zum Spielen im Freien sind nach Maßgabe dieses Gesetzes von den hierzu Verpflichteten Spielplätze anzulegen sowie zu unterhalten,
(aufgehoben)
für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren.
Unberührt bleiben die Aufgaben der Gemeinden, weitere Spiel-, Sport- und Erholungsmöglichkeiten, insbesondere für Heranwachsende ab 12 Jahre und für Jugendliche, Erwachsene und für Familien zu schaffen, sowie das Recht, hierfür nach anderen Vorschriften Abgaben zu erheben.