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Der Spielplatz ist mit mindestens 1 Spielgerät auszustatten. Bei einer vorgeschriebenen Größe von mehr als 60 m² ist er mit mindestens 2 Spielgeräten, bei einer vorgeschriebenen Größe von mehr als 120 m2 mit mindestens 3 Spielgeräten auszustatten; für je weitere 60 m² vorgeschriebene Größe ist er um mindestens je 1 weiteres Spielgerät zu ergänzen.
Die Spielgeräte müssen gefahrlos benutzbar sein, ohne das Spielwagnis auszuschließen. Turn- und Klettergeräte sind auf weichem Untergrund zu errichten.