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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
Auswählen von Werk- und Hilfsstoffen,
Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
Einrichten und Bedienen von Maschinen, Anlagen und Zusatzeinrichtungen,
Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen,
Herstellen von Rohteilen,
Veredeln von Oberflächen,
Zusammenfügen und Montieren,
Dekorieren,
Qualitätssicherung.
Herstellen von Spieltischen,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Zurichten von Großstücken und Hilfsstoffen,
Regeln von Produktionsprozessen,
Behandeln von Oberflächen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.