Anlage SpielzHerstAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 1997, 1336 - 1339) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 3) 4Umweltschutz (§ 3 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 3 Nr. 5) 8 36Auswählen von Werk- und Hilfsstoffen (§ 3 Nr. 6) 10 37Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 3 Nr. 7) 10 10 8Einrichten und Bedienen von Maschinen, Anlagen und Zusatzeinrichtungen (§ 3 Nr. 8) 10 89Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen (§ 3 Nr. 9) 2 6 10Herstellen von Rohteilen (§ 3 Nr. 10) 14 1011Veredeln von Oberflächen (§ 3 Nr. 11) 6 6 12Zusammenfügen und Montieren (§ 3 Nr. 12) 12 813Dekorieren (§ 3 Nr. 13) 814Qualitätssicherung (§ 3 Nr. 14) 6 415 Zur Fortsetzung der Berufsausbildung sollen Ausbildungsinhalte aus der laufenden Nummer 8, aus der laufenden Nummer 12 oder der laufenden Nummer 13 des Ausbildungsrahmenplanes unter Berücksichtigung betriebsbedingter Schwerpunkte vertieft vermittelt werden. 48
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
technische Unterlagen anwenden, insbesondere Betriebsanleitungen, Pläne, Zeichnungen, Materiallisten, Tabellen, Richtlinien und Merkblätter
Skizzen anfertigen und Fachzeichnungen anwenden
Arbeitsplatz vorbereiten sowie Arbeitsmittel unter Berücksichtigung des Fertigungsauftrages auswählen und bereitstellen
Verfahrensweg und Arbeitsschritte unter Beachtung mündlicher und schriftlicher Vorgaben planen und festlegen
Fertigungsverfahren im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit des Arbeitsprozesses, die Produktqualität sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz auswählen
Faserstoffe, Garne, Zwirne, textile Flächengebilde, Plüsche, Leder und Kunstleder nach Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden
Holz- und Holzwerkstoffe, Metalle und Kunststoffe nach Eigenschaften und Verwendungszweck zuordnen
Herkunft und Herstellungsverfahren bestimmen, Eigenschaften bei der Verarbeitung berücksichtigen
Arten von Veredlungs- und Zurichtungsmaßnahmen unterscheiden und Auswirkungen berücksichtigen
Werk- und Hilfsstoffe und Zubehör nach Sortimenten einordnen und lagern
Werk- und Hilfsstoffe nach ihren technischen und gesundheitlichen Anforderungen und nach ihrer Wirtschaftlichkeit auswählen sowie im Hinblick auf ihren Verwendungszweck und die äußere Gestaltung des Spielzeugs einsetzen
textile Flächengebilde, Plüsche, Leder und Kunstleder vorbereiten, insbesondere messen, anzeichnen, schneiden, spannen und verbinden
natürliche und synthetische Füllstoffe behandeln und vorrichten
Kunststoffe be- und verarbeiten, insbesondere schneiden, bohren, fräsen, kleben und schweißen
Holz- und Holzwerkstoffe be- und verarbeiten, insbesondere anreißen, zuschneiden, bohren, schleifen und hobeln
Holzverbindungen herstellen, insbesondere mit Nut, Zapfen und Dübeln sowie durch Kleben
Metallteile be- und verarbeiten, insbesondere sägen, feilen, bohren und abkanten
Metallteile verbinden, insbesondere mit Schrauben, Stiften, Klammern und Nieten
Klebstoffe nach Verwendungszweck und Verarbeitungsvorschriften anwenden
Maschinen, Anlagen und Zusatzeinrichtungen nach Verwendungszweck auswählen
Handmaschinen einsetzen
Maschinen, Anlagen und Zusatzeinrichtungen unter Beachtung der Unfallverhütungs-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften bedienen und überwachen
mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische und elektronische Steuer- und Regelsysteme anwenden
Maschinen, Anlagen und Zusatzeinrichtungen einrichten
Arbeitsmittel und Werkzeuge ordnen und lagern
Geräte und Hilfsmittel zur Maschinenpflege nach Wartungsplan einsetzen
Werkzeuge und Maschinen reinigen und pflegen
Maschinenstörungen feststellen und Fehlerbeseitigung einleiten, Vorbeugemaßnahmen ergreifen
vorbeugende Instandhaltung durchführen, insbesondere Verschleißteile kontrollieren, austauschen oder Austausch veranlassen
textile Flächengebilde, Plüsche, Leder und Kunstleder schnittmustergerecht zuschneiden und ausstanzen sowie Schnitteile für die Weiterverarbeitung markieren
Zuschnittschablonen anfertigen und unter Beachtung rationeller Einteilung sowie von Qualität und Musterverlauf einsetzen
Vorrichtungen und Schablonen zur Holzbearbeitung herstellen
prismatische, rotationssymmetrische und flächenhafte Holzteile anfertigen
Kunststoffteile nach unterschiedlichen Verfahrenstechniken unter Einhaltung von Rezepturen und technologischen Parametern anfertigen
Materialbedarf ermitteln
Werkstoff und Oberflächenart bestimmen
unterschiedliche Verfahrenstechniken zur Oberflächenbehandlung anwenden, insbesondere Schleifen, Beizen, Mattieren, Lackieren und Auswischen
mit Farbe gestalten, insbesondere durch Bemalen, Bedrucken, Farbspritzen und Prägen
Reststoffe nach Sorten trennen, lagern und umweltgerecht entsorgen
Kleb-, Schweiß- und Lötarbeiten ausführen
Hand- und Maschinennäharbeiten ausführen, Sticharten anwenden und Nährvorgang überwachen
geeignete Grifftechniken anwenden, richtige Körperhaltung beachten
Baugruppen montieren, insbesondere kleben, schrauben und nageln
Körper- und Zubehörteile montieren
Effekt- und Bewegungsmechanismen einbauen
Hohlkörper wenden, füllen, stopfen und ausformen
Augen einsetzen
Haare befestigen
Zubehör zum Komplettieren und Ausstatten zuordnen
ankleiden und Frisuren gestalten
Plüschnähte auskratzen, Körper ausformen und garnieren
Bau- und Körperteile gestalten, insbesondere durch Bemalen, Spritzen und Aufsticken
Ziele, Aufgaben und betrieblichen Aufbau der Qualitätssicherung sowie produktspezifische Vorschriften beachten
Qualitätsabweichungen feststellen, Fehlerursachen erkennen, Fehlerbeseitigung einleiten
Qualität überprüfen, insbesondere auf Funktionstüchtigkeit und Verarbeitung
Prüftechniken anwenden und Prüfergebnisse bewerten
Datenerfassungs- und -auswertungssysteme handhaben
Retouren und Reklamationen bearbeiten
Erzeugnisse gemäß den betrieblichen Richtlinien verpacken sowie lager- und versandfertig machen