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Die Trägerversammlung legt die allgemeinen Grundsätze fest, nach denen die Aufgaben der Akademie zu erfüllen sind.
Die Trägerversammlung ist zuständig für:
die Wahl und Bestellung der Mitglieder des Vorstandes;
die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates;
die Genehmigung des Haushaltsplanes;
die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses, die Entlastung des Vorstandes und des Verwaltungsrates;
die Bestimmung des Abschlussprüfers;
die Änderung der Satzung;
sonstige ihr nach der Satzung zugewiesene Aufgaben.
die Trägerversammlung,
die Abnahme des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes,
die Abnahme des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes,
die Genehmigung der Jahresrechnung und die Wahl der Rechnungsprüfer,
die Abnahme des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes,
die Abnahme des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.