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Die Mitglieder des Vorstandes sind hauptamtlich anzustellen. Die Mitglieder der Trägerversammlung und des Verwaltungsrates sind ehrenamtlich tätig.
Die Zusammensetzung der Organe sowie das Abstimmungsverfahren in der Trägerversammlung und dem Verwaltungsrat werden durch die Satzung geregelt.
Unter den Mitgliedern des Verwaltungsrates müssen sich zwei Dienstkräfte befinden. Diese werden von der Trägerversammlung aus einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen gewählt. Der Vorschlag muss mindestens die doppelte Anzahl der zu wählenden ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder enthalten. Die Wahlordnung für Sparkassen vom 7. Oktober 1975 (GV. NRW. S. 574), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274), findet entsprechende Anwendung.
die Wahl und Bestellung der Mitglieder des Vorstandes;
der Vorstand und
Organe der NRW.BANK sind a) die Gewährträgerversammlung, b) der Verwaltungsrat, c) der Vorstand.
der Vorstand,
Organe der Anstalt des öffentlichen Rechts sind die Trägerversammlung, der Verwaltungsrat und der Vorstand. Die Zusammensetzung und Befugnisse der Organe regelt…
der Verwaltungsrat,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.