Gesetze
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Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen finanziert sich durch Entgelte und sonstige Erträge. Sie haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Soweit die Erträge der Akademie zur Deckung der Aufwendungen nicht ausreichen, wird von den Trägern eine Umlage erhoben.
Die Anstalt des öffentlichen Rechts haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Soweit die Erträge der Anstalt des öffentlichen Rechts zur…
Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, die Mitarbeiter (einschließlich der Auszubildenden) der öffentlich-rechtlichen Sparkassen in…
Der Träger unterstützt die Sparkasse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Maßgabe, dass ein Anspruch der Sparkasse gegen den Träger oder eine sonstige…
Die Rechtsverhältnisse der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen werden durch Satzung geregelt.
Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Aufsichtsbehörde ist das Finanzministerium.
die Einlage aus freien Rücklagen der Hochschule erfolgt und die Einlageverpflichtung und die Haftung der Hochschule auf einen bestimmten und ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.