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Unter dem Namen „Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen“ wird durch Ausgliederung der Rheinischen Sparkassenakademie aus dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und durch Ausgliederung der Westfälisch-Lippischen Sparkassenakademie aus dem Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband zum 1. Januar 2014 die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts in der gemeinsamen Trägerschaft des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes und des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes errichtet.
Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen führt ein Siegel.
Die Rechtsverhältnisse der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen werden durch Satzung geregelt.
Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, die Mitarbeiter (einschließlich der Auszubildenden) der öffentlich-rechtlichen Sparkassen in…
Der Sitz der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen wird durch die Satzung bestimmt. Spätestens zum 31. Dezember 2014 ist ein zentraler Sitz zu bestimmen.
Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen tritt als Gesamtrechtsnachfolgerin in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt der Errichtung der…
Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Aufsichtsbehörde ist das Finanzministerium.
Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen finanziert sich durch Entgelte und sonstige Erträge. Sie haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.