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Die Aufsichtsbehörde erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften (Allgemeine Verwaltungsvorschriften – AVV –). D. Übergangs- und Schlussvorschriften
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlässt das Finanzministerium.
Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes erlässt das für Inneres zuständige Ministerium, soweit in Absatz 2 nicht etwas anderes…
zu treffen und die zuständigen Behörden zu bestimmen. Es erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes notwendigen Verwaltungsvorschriften.
Das für Kommunales zuständige Ministerium erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Die Schulaufsichtsbehörde erlässt ferner die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Das Ministerium erlässt die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.