§ 22 Nr. 4 Buchst. c BeschVVerordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
der für die Sportart zuständige deutsche Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund die sportliche Qualifikation als…
§ 1 AutomAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Automatenfachmann und zur Automatenfachfrau
Der Ausbildungsberuf des Automatenfachmanns und der Automatenfachfrau wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 TPDesign/TSysPlAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
Die Ausbildungsberufe werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 IndElAusbV 2007Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Die Ausbildungsberufe werden gemäß § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 IndMetAusbV 2007Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
Die Ausbildungsberufe werden gemäß § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.