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Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten.
Im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist die Prüfungsleistung für jeden Qualifikationsbereich einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen ist als Bewertung für den jeweiligen Prüfungsteil das arithmetische Mittel zu berechnen.
Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: Aus den einzelnen Bewertungen des situationsbezogenen Fachgesprächs und der Präsentation wird als zusammengefasste Bewertung das gewichtete arithmetische Mittel berechnet. Dabei sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
die schriftliche Situationsaufgabe nach § 5 Absatz 6 Satz 1,
das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 5 Satz 1 und
die Präsentation nach § 3 Absatz 5 Satz 1.
die Bewertung des situationsbezogenen Fachgesprächs mit zwei Dritteln und
die Bewertung der Präsentation mit einem Drittel.
Im Fach Sport wird die Gesamtbewertung aus den für die einzelnen Lernbereiche erteilten Bewertungen gebildet. Diese werden in der Regel entsprechend den…
Im Fach Sport wird die Note für das Schul- oder Kurshalbjahr aus den im Bewertungszeitraum für den jeweiligen Lernbereich erteilten Einzelbewertungen gebildet.…
die zusammengefasste Bewertung für das situationsbezogene Fachgespräch und der Präsentation.
Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils mit Punkten und Note sowie
Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.