SPRINDFG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 SPRINDFGInkrafttretenGesetz über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen § 8Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 8