§ 3 Abs. 3 MuRegVVerordnung über das Musterverfahrensregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Für die Gestaltung des Registers ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung anzuwenden.
§ 5 BGAktFVVerordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten
Elektronische Akten und Verfahren zur elektronischen Aktenführung und -bearbeitung sollen technisch so gestaltet werden, dass sie, soweit technisch möglich,…
§ 4 BBußAktFVVerordnung über die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die elektronische Aktenführung im Bußgeldverfahren
Elektronische Akten und Verfahren zur elektronischen Aktenführung und -bearbeitung sollen technisch so gestaltet werden, dass sie, soweit technisch möglich,…
§ 1 VDVVerordnung zu Vertrauensdiensten
Barrierefreie Vertrauensdienste gemäß § 7 Absatz 1 des Vertrauensdienstegesetzes sind, soweit technisch möglich, für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar,…
Erwägungsgrund 39 32025L0025RICHTLINIE (EU) 2025/25 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/102/EG und (EU) 2017/1132 zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (Text von Bedeutung für den EWR)
Um sicherzustellen, dass alle Unionsbürger die Vorteile der Verfügbarmachung von mehr Gesellschaftsinformationen in Unternehmensregistern nutzen können, ist es…