Gesetz Nr. 807 - Saarländisches Sparkassengesetz (SSpG) Vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 2009
Die Rechtsverhältnisse des Sparkassenverbandes Saar werden im Rahmen der nachfolgenden §§ 42 bis 46 durch Satzung[6] geregelt. Änderungen der Satzung bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
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