§ 7 Abs. 2 SächsBestGSächsisches Bestattungsgesetz
Den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften steht es frei, bei Bestattungen und Totengedenkfeiern nach ihren Ordnungen und Bräuchen zu verfahren.…
§ 93 Abs. 3 Nr. 3 SGGesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Erstattung der Kosten für die Bestattung eines Soldaten in einem Ehrengrab der Bundeswehr nach § 31 Absatz 9.