§ 33 Abs. 1 StabGGesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 7 WoStichPrGGesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 16 StZGGesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
§ 13 WoStatGGesetz über gebäude- und wohnungsstatistische Erhebungen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.