§ 23 Abs. 1 SLStatGGesetz Nr. 1249 - Saarländisches Landesstatistikgesetz (SLStatG) Vom 24. Oktober 1989
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 10 HwStatGGesetz über Statistiken im Handwerk
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 7 WoStichPrGGesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 WFStGGesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.