Art 26 Abs. 1 StÄndG 1961Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Vermögensteuergesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung, des Steueranpassungsgesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und andere Gesetze
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 326 Abs. 1 EGStGBEinführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft, soweit nichts anderes bestimmt ist.
§ 168 Abs. 1 StBerGSteuerberatungsgesetz
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 166 Abs. 2 am ersten Kalendertage des dritten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 35 SchBerGGesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.