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Die Angehörigen folgender Beamten- und Angestelltengruppen sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft:
Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind auch die in einem anderen Bundesland als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft bezeichneten Beamtinnen und Beamten, die im Saarland berechtigt sind, polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen.
Beamtinnen und Beamte im Beamtenverhältnis auf Probe stehen grundsätzlich den Beamtinnen und Beamten ihrer Laufbahn gleich, Beamtinnen und Beamte im gehobenen Dienst jedoch nur, sofern sie ihre Laufbahnprüfung abgelegt haben oder mindestens zwei Jahre in einer der in dieser Verordnung bezeichneten Beamtengruppen verwendet worden sind.