§ 47 Abs. 2 LRiStaG NRWRichter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Zu den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Sinne dieses Abschnitts gehören auch die bei der Staatsanwaltschaft beschäftigten Richterinnen und Richter auf…
§ 4 Nr. 1 Buchst. d SPersVGSaarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)1) Vom 13. November 2024
die Richterinnen und Richter auf Probe und die Richterinnen und Richter kraft Auftrags, die einer anderen Dienststelle als einem Gericht oder einer…
§ 65 SächsRiGBeurteilung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gilt § 6 entsprechend.
§ 42 Abs. 3 SächsRiGLandespersonalausschuss in Angelegenheiten der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
In Angelegenheiten der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tritt an die Stelle der lebensjüngsten Richterin oder des lebensjüngsten Richters als fünftes…
§ 2 SächsRiGGeltungsbereich
Dieses Gesetz gilt, soweit es nichts Anderes bestimmt, für die Berufsrichterinnen und Berufsrichter im Landesdienst. Für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte…