Stanz/UmfMechAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 Stanz/UmfMechAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Stanz- und Umformmechaniker und zur Stanz- und Umformmechanikerin § 1§ 3 Die Ausbildung dauert drei Jahre. § 1§ 3