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Prüfungsbehörde ist das Landesamt für Steuern und Finanzen. Die Durchführung der Prüfungen obliegt dem Landesamt für Steuern und Finanzen. Die Organisation der Zwischenprüfung und des schriftlichen Teils der Laufbahnprüfung wird der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum übertragen.
Die Prüfungsorgane sind bei ihrer Tätigkeit unabhängig, nicht an Weisungen gebunden sowie zur Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.