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Das Versorgungswerk erbringt nach Maßgabe der Satzung auf Antrag folgende Leistungen:
Altersrente;
Berufsunfähigkeitsrente;
Hinterbliebenenrente;
Erstattung von Beiträgen;
Übertragung von Beiträgen auf einen anderen Versorgungsträger;
Kapitalabfindung für hinterbliebene Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner bei Erlöschen des Rentenanspruchs durch Wiederverheiratung;
Kapitalabfindung für Mitglieder, deren Rentenanspruch einen in der Satzung bestimmten monatlichen Mindestbetrag nicht erreicht.
Die Satzung kann Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen und ein Sterbegeld vorsehen.
Altersrente;
Altersrente,
Altersrente,
Altersrente;
Das Versorgungswerk leistet seinen Mitgliedern und den sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung.
Das Versorgungswerk erbringt nach Maßgabe dieses Gesetzes und seiner Satzung auf Antrag folgende Leistungen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.