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Das Versorgungswerk erbringt nach Maßgabe der Satzung auf Antrag folgende Leistungen:
Altersrente,
vorgezogene Altersrente,
Berufsunfähigkeitsrente,
Hinterbliebenenrente für Ehegatten und gleichermaßen für eingetragene Lebenspartner sowie für Kinder,
Erstattung von Beiträgen,
Überleitung von Beiträgen auf einen anderen Versorgungsträger,
Kapitalabfindung für hinterbliebene Ehegatten und gleichermaßen für hinterbliebene eingetragene Lebenspartner, deren Rentenanspruch durch Eingehen einer Ehe oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erlischt,
Kapitalabfindung für Mitglieder, deren Rentenanspruch einen in der Satzung bestimmten monatlichen Mindestbeitrag nicht erreicht.
Die Satzung kann Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen vorsehen.