§ 39 Abs. 3 StBVVBuchführungs- und Abschlußarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Die Gebühr beträgt für 1.die Abschlußvorarbeiten1/10 bis 5/102.die Aufstellung eines Abschlusses3/10 bis 10/103.die Entwicklung eines steuerlichen Abschlusses…
§ 5 Abs. 2 Nr. 2 BSHG§76DVVerordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
wenn der Bezieher der Einkünfte zur Einkommensteuer veranlagt wird, es sei denn, daß der Gewinn auf Grund von Durchschnittssätzen ermittelt wird.
§ 32c Abs. 2 EStGEinkommensteuergesetz
Die fiktive tarifliche Einkommensteuer, die auf die steuerpflichtigen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 entfällt, wird für jeden…
Anlage 5 UStGUmsatzsteuergesetz
Für die Berechnung gilt Folgendes:
§ 1 Abs. 2 LArbWoVVerordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen
Bei nichtbuchführenden Land- und Forstwirten, deren Gewinn nicht nach § 13a des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln ist, sind die Vorschriften des Absatzes 1…