StBVV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 28 StBVVPrüfung von SteuerbescheidenVergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften · Vierter Abschnitt § 27§ 29 Für die Prüfung eines Steuerbescheids erhält der Steuerberater die Zeitgebühr.