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Die sich nach § 3 Absatz 1 ergebende Anzahl notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge verringert sich durch folgende Maßnahmen:
für Anlagen nach Teil A Nummer 1.2 der Anlage zu dieser Verordnung ablösefrei, soweit nachgewiesen wird, dass
das Vorhaben in einer integrierten Lage unter Berücksichtigung der Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr liegt, oder
der notwendige Stellplatzbedarf durch besondere Maßnahmen nachhaltig verringert wird, und
für Arbeitsstätten sowie für Versammlungsstätten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen nur insoweit, als ein (betriebliches) Mobilitätskonzept zur Umsetzung kommt. Zur Ermittlung der Verringerung der Anzahl der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge nach Nummer 2 ist Teil B der Anlage zu dieser Verordnung zu verwenden; eine Kombination im Stellplatznachweis von Doppelnutzung mit Maßnahmen eines Mobilitätskonzeptes ist unzulässig.
Die besonderen Maßnahmen nach Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 sind öffentlich-rechtlich zu sichern. § 3 Absatz 6 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass eine Rundung erst bei einer Verringerung erfolgt.
Steht die Anzahl der nach § 3 Absatz 1 herzustellenden notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder in einem offensichtlichen Missverhältnis zum tatsächlichen Bedarf, kann die sich aus der Einzelermittlung ergebende Anzahl der notwendigen Stellplätze entsprechend erhöht oder verringert werden.
Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze und Fahrradabstellplätze einschließlich deren Zubehörnutzungen (§ 48 Absatz 1), die unter Berücksichtigung der…
Werden Anlagen nach Absatz 1 geändert oder ändert sich ihre Nutzung, so sind notwendige Stellplätze in solcher Anzahl, Größe und Beschaffenheit herzustellen,…
die Bestimmung der Anzahl der notwendigen Stellplätze in den Fällen des § 3 Absatz 2 und 3 sowie
Sollen die Kraftwagen nicht auf den Stand- oder Aufstellplätzen abgestellt werden, so ist für jeden Stand- oder Aufstellplatz ein gesonderter Stellplatz…
Notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderung nach § 7 Absatz 2 und notwendige Stellplätze für Fahrräder dürfen nur abgelöst werden,…
Diese Verordnung regelt die Pflicht, bei der Errichtung oder Nutzungsänderung von Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, notwendige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.