§ 107a Abs. 3 StGBWahlfälschung
Der Versuch ist strafbar.
§ 108e Abs. 3 Nr. 3 StGBBestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
der Bundesversammlung,
§ 108f Abs. 3 StGBUnzulässige Interessenwahrnehmung
§ 108e Absatz 4 und 5 gilt entsprechend.
§ 108d StGBGeltungsbereich
Die §§ 107 bis 108c gelten für Wahlen zu den Volksvertretungen, für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, für sonstige Wahlen und Abstimmungen…
§ 105 Abs. 1 Nr. 1 StGBNötigung von Verfassungsorganen
ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse,