BVerfG, 1 BvR 3388/14Stattgebender Kammerbeschluss v. 2016-06-28 · § 186 StGB
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei der Verbreitung von Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheitsgehalt nicht bewiesen ist ("non liquet") - hier: Verletzung der Meinungsfreiheit durch zivilrechtliches Unterlassungsurteil bzgl einer nicht erweislich wahren Äußerung ohne weitere Abwägung - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 2844/13Stattgebender Kammerbeschluss v. 2016-03-10 · § 186 StGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Meinungsfreiheit kann auch emotionalisierende Darstellung schützen - "Recht auf Gegenschlag" gegen emotionalisierende Äußerung nicht auf sachliche Erwiderung beschränkt - hier: zivilrechtliches Unterlassungsurteil verletzt Betroffene in Grundrecht aus Art 5 Abs 1 S 1 GG - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13Stattgebender Kammerbeschluss v. 2013-07-24 · § 186 StGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafrechtliche Verurteilung wegen übler Nachrede unter unzureichender Differenzierung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil - zudem ungerechtfertigte Annahme von Schmähkritik - hier: Kritik einer Flüchtlingsorganisation an Ausländerbehörde - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 2883/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-02-29 · § 186 StGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafgerichtliche Verurteilung wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) - hier: schriftliche, an Bußgeldbehörde gerichtete Äußerung des Beschuldigten über Polizeibeamten als Äußerung im "Kampf ums Recht" - verfehlte fachgerichtliche Auslegung als Tatsachenbehauptung statt als Meinungsäußerung - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
BVerfG, 1 BvR 2678/10Stattgebender Kammerbeschluss v. 2011-12-07 · § 186 StGB
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt Betroffene teilweise in allgemeinem Persönlichkeitsrecht - Unzureichende Prüfung der Erweislichkeit des Tatsachenkerns von Äußerungen, die den Vorwurf der "Geldwäsche" und "Veruntreuung" enthalten, hinsichtlich der Rechtswidrigkeit bzw Strafbarkeit der Mittelverwendung - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro