Gesetze
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Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
natürliche oder juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen, die eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung unterstützen,…
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in irgendeiner Weise eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder…
natürliche Personen, die eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung unterstützen, ermutigen oder veranlassen, sich mit einer…
Wer eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt, wird mit…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die Anstiftung zu den in Absatz 1 genannten vorsätzlichen Handlungen, ihre Begünstigung oder die Beihilfe zu ihnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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