Erwägungsgrund 2 32018D1544
Die Union tritt für die effektive Umsetzung und weltweite Anwendung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (im Folgenden „CWÜ“) ein und betont ihre Unterstützung für die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) und ihr Technisches Sekretariat sowie deren Bedeutung. Die Union verurteilt entschieden die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen gleich an welchem Ort, gleich durch wen und gleich unter welchen Umständen. Um das im CWÜ festgelegte Verbot des Einsatzes chemischer Waffen zu unterstützen, welcher eine ernste Bedrohung der internationalen Sicherheit darstellt, erachtet es die Union als erforderlich, besondere Maßnahmen gegen jene zu ergreifen, die auf solche Waffen zurückgreifen oder zu ihrer Entwicklung oder ihrem Einsatz beitragen. Die Union ist entschlossen, dazu beizutragen, dass die für den Einsatz von chemischen Waffen verantwortlichen Personen, Organisationen, Gruppen und Regierungen sowie jene Personen, die ihnen bei solchen Aktivitäten behilflich sind oder sie dazu anspornen, ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden.