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Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.
Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.
die Entziehung der Fahrerlaubnis,
Dasselbe gilt für die Entziehung der Fahrerlaubnis und das Berufsverbot.
aus dem Dritten Abschnitt (Rechtsfolgen der Tat):- aus dem Ersten Titel (Strafen): Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Nebenstrafe- Dritter Titel (Strafbemessung bei…
Kraftfahrzeuge oder bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen oder von anderen Fahrzeugen nicht zu halten oder zu führen, die sie nach den Umständen zu Straftaten…
Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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