§ 1 NetzDGGesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen NetzwerkenAnwendungsbereich, BegriffsbestimmungenZitatstelle…dieses Gesetzes sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b, 185 bis 187, 189, 201a, 241 oder…Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken
§ 127 StGBStrafgesetzbuchBetreiben krimineller Handelsplattformen im InternetZitatstelleden §§ 86, 86a, 91, 130, 147 und 148 Absatz 1 Nummer 3, den §§ 149, 152a und 176a Absatz 2, § 176b Absatz 2,…Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet
§ 17 BKAGGesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen AngelegenheitenProjektbezogene gemeinsame DateienZitatstelleStraftaten nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Absatz 1, den §§ 89a bis 89c und 91 des Strafgesetzbuchs,Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
§ 21 TDDDGGesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen DienstenBestandsdatenZitatstelle…audiovisueller Inhalte oder aufgrund von Inhalten, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b, 185 bis 187, 189, 201a, 241 oder…Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten
§ 3 VISZGGesetz über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa-InformationssystemTerroristische und sonstige schwerwiegende StraftatenZitatstelleeiner Straftat nach den §§ 89a bis 89c und 91 des Strafgesetzbuches,Gesetz über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa-Informationssystem
§ 4 FlugDaGGesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681Voraussetzungen für die DatenverarbeitungZitatstelleeine Straftat nach den §§ 89a bis 89c und 91 des Strafgesetzbuchs,Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681
§ 65d BNDGGesetz über den BundesnachrichtendienstIT-Kontrollen zur Sicherung von VerschlusssachenZitatstelleStraftaten der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 86 bis 89c, 91 des Strafgesetzbuches),Gesetz über den Bundesnachrichtendienst
§ 6a ATDGGesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und LändernErweiterte projektbezogene DatennutzungZitatstelle…sind Taten des internationalen Terrorismus, die einen Straftatbestand nach den §§ 89a, 89b, 91, 102, 129a, 129b, 211 oder 212 des Strafgesetzbuchs erfüllen.Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern
§ 7 RED-GGesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbezogenen RechtsextremismusErweiterte projektbezogene DatennutzungZitatstelle…Straftaten sind rechtsextremistische Taten, die einen Straftatbestand nach den §§ 88 bis 89b, 91, 102, 105, 106, 108, 125a bis 129a, 211, 212, 224, 226, 227, 239a, 239b, 306 bis 306c, 308…Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus