Art. 3 Abs. 2 SN-5411Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung Kulturfonds
Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert zu erhalten. Die Stiftung finanziert sich aus den Erträgen ihres Vermögens und aus dem, was ihr durch Zuwendungen aus…
§ 4 Abs. 3 GleiBStiftGGesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung
Die Stiftung ist berechtigt, eigene Rechtsgeschäfte zu tätigen. Dies umfasst die Berechtigung, Zuwendungen und Spenden Dritter anzunehmen. Die Annahme von…
§ 4 Abs. 2 DJStiftSaSatzung der "Stiftung Demokratische Jugend" (Anlage zur Anordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend"
Die laufende Arbeit der Stiftung wird aus Erträgen und Zinsen aus diesem Vermögen sowie aus Spenden und sonstigen Zuwendungen finanziert. Investitionen im Sinne…
§ 4 Abs. 1 EhrenamtStiftGGesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Das Stiftungsvermögen bilden diejenigen unbeweglichen und beweglichen Vermögensgegenstände, die die Bundesrepublik Deutschland für die Erfüllung des…
§ 3 Abs. 2 SEDDiktStiftGGesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Ferner ist die Stiftung berechtigt, Zuwendungen von dritter Seite anzunehmen und eigene Rechtsgeschäfte zu tätigen.