SSKG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 SSKGName, Rechtsform und Sitz der StiftungGesetz Nr. 1803 über die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz (SSKG) Vom 24. April 2013§ 2 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDie Stiftung Saarländischer Kulturbesitz ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Saarbrücken.§ 2