StImmÜbkG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungEingangsformel StImmÜbkGGesetz zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über StaatenimmunitätArt 1 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:Art 1