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Im vorbereitenden Verfahren ist die Vereidigung zulässig, wenn und die Voraussetzungen des § 59 Abs. 1 vorliegen.
Gefahr im Verzug ist oder
der Zeuge voraussichtlich am Erscheinen in der Hauptverhandlung verhindert sein wird
Die Vereidigung von Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständigen ist nur zulässig, wenn Gefahr im Verzuge ist oder wenn der Eid zur Herbeiführung einer wahren…
Zeugen und Sachverständige können vereidigt werden. Im übrigen gelten die Vorschriften der Strafprozeßordnung entsprechend. Von der Vereidigung ist ferner…
Die Vereidigung von Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständigen ist im berufsgerichtlichen Verfahren nur zulässig, wenn es das Berufsgericht zur Herbeiführung…
Der Sachverständige kann nach dem Ermessen des Gerichts vereidigt werden.
Die Vereidigung von Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständigen ist nur zulässig, wenn sie zur Sicherung des Beweises oder mit Rücksicht auf die Bedeutung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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