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Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet: und der Zeuge hierauf die Worte spricht:
Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet: und der Zeuge hierauf die Worte spricht:
Gibt ein Zeuge an, dass er als Mitglied einer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft eine Beteuerungsformel dieser Gemeinschaft verwenden wolle, so kann er diese dem Eid anfügen.
Der Schwörende soll bei der Eidesleistung die rechte Hand erheben.
Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter die Eidesnorm mit der Eingangsformel: "Sie schwören" vorspricht und der…
Der Eid kann auch mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Vor der Leistung des Eides hat der Richter den Schwurpflichtigen in angemessener Weise über die Bedeutung des Eides sowie darüber zu belehren, dass er den Eid…
Der Eid kann auch mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Bekennt sich ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zu einer…
Gestattet ein Gesetz den Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, an Stelle des Eides eine andere Beteuerungsformel zu gebrauchen, so kann, wer Mitglied einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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