BGH, StB 6 + 7/21, StB 6/21, StB 7/21Beschluss v. 2021-11-18 · § 95 Abs 1 StPO
Durchsuchung beim Nichtbeschuldigten: Rechtsbehelf gegen Bekanntgabe der Durchsuchungsanordnung ohne Gründe; Verhältnismäßigkeit der Durchsuchungsanordnung; Vorrangigkeit eines Herausgabeverlangens; Einräumung einer Abwendungsbefugnis
BVerwG, 1 WRB 1.25Beschluss v. 2026-03-26 · § 95 Abs 1 StPO
Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Befehls zur Vorlage des Impfausweises an den Disziplinarvorgesetzten
BVerfG, 2 BvR 2377/16Nichtannahmebeschluss v. 2018-12-20 · § 95 Abs 2 S 1 StPO
Nichtannahmebeschluss: Zu den Mitwirkung- und Vorhaltungspflichten eines Telekommunikationsdienstleistungsanbieters bzgl einer Telekommunikationsüberwachung gem § 100a StPO - "Telekommunikation" iSd § 100a StPO umfasst auch IP-Adressen als Verkehrsdaten - Mitwirkung- und Vorhaltungspflichten gem § 100b StPO aF, § 110 TKG 2004, §§ 5, 7 TKÜV 2005 erstrecken sich auch bei Verwendung eines NAT-Lastverteilers auf IP-Adressspeicherung - § 100a StPO neben § 100g StPO im Falle der Echtzeit-TKÜ anwendbar - strafprozessuale Ordnungsmittel zur Durchsetzung der Mitwirkung- und Vorhaltungspflichten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
BVerfG, 2 BvR 2377/16Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2016-12-12 · § 95 Abs 2 S 1 StPO
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Ordnungsgeld iHv 500 Euro zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht eines E-Mail-Providers zu TKÜ-Maßnahmen (§§ 100a, 100b StPO) kein schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG - fehlende wirtschaftlicher Gefährdung des Betroffenen, fehlende Wiederholungsgefahr