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Zur Prüfung wird auf Antrag einmalig zugelassen, wer
ein Studium des Bauingenieurwesens, der Elektrotechnik, des Maschinenbaus oder einer Ingenieurwissenschaft des Verkehrswesens an erfolgreich abgeschlossen hat und
einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule,
einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule,
einer von der zuständigen Stelle des Landes als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule
mindestens drei Jahre in Straßenbahnunternehmen in den für den Bau und Betrieb der Straßenbahn wesentlichen Fachbereichen als Ingenieur tätig gewesen ist; Tätigkeiten bei anderen Stellen als Ingenieur in der Planung, dem Bau, dem Betrieb oder der Überwachung spurgebundener Bahnen können bis zu einem Jahr angerechnet werden.
einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine der folgenden Voraussetzungen nachweist: Die Voraussetzungen nach den Nummern 1 und 2 sind in der Regel durch den Nachweis…
Zur Prüfung werden Bewerber/innen zugelassen, welche die Voraussetzungen nach § 4 erfüllen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.