StrafAktEinV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 StrafAktEinVInkrafttretenVerordnung über die Standards für die Einsicht in elektronische Akten im Strafverfahren § 8Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 8Schlussformel