StrandschutzwerkSicherungsV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Bekanntmachung der Verordnung über die Sicherung von Strandschutzwerken auf der Nordseeinsel Borkum
Ausnahmegenehmigungen nach § 2 erlässt das örtlich zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.