§ 127 Abs. 1 Nr. 2 StrlSchGMessung der Radonkonzentration
die Art des Arbeitsplatzes einem der Arbeitsfelder nach Anlage 8 zuzuordnen ist.
§ 131a Nr. 1 StrlSchGAufgabe oder Änderung des angemeldeten Arbeitsplatzes
die Aufgabe des Arbeitsplatzes,
§ 166 Abs. 1 Nr. 2 StrlSchGFestlegungen zur Ermittlung der beruflichen Exposition
im Zusammenhang mit Radon am Arbeitsplatz,
§ 129 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchGAnmeldung
Informationen über die Art des Arbeitsplatzes und die Anzahl der betroffenen Arbeitskräfte,
§ 132 Nr. 6 StrlSchGVerordnungsermächtigung
dass die für Teil 2 dieses Gesetzes geltenden sowie die in § 76 Absatz 1 und § 79 aufgezählten Maßnahmen und Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes zum…